Liebe Eltern,
ab dem 19. März 2022 gelten folgende Maßnahmen:
- Die Teilnahme an Testungen für Schülerinnen und Schüler ist weiterhin verpflichtend.
- Für das pädagogische Personal entfällt die 3G-Nachweispflicht, es werden aber weiterhin Tests zur Verfügung gestellt.
- Das Verfahren der Testungen an Schulen wird beibehalten.
- Die Zugangsbeschränkung für Eltern und einrichtungsfremde Personen entfällt, für diese besteht bei Betreten des Schulgebäudes die Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske.
- Es besteht keine Maskenpflicht mehr im Unterricht der Primarstufe und der Förderschule.
- Die Bestimmungen zum Kontaktmanagement und zur Kontaktdatenerfassung entfallen.
Diese Maßnahmen gelten bis 02.04.2022!