COVID 19 / Beendigung des Krisenmanagements im schulischen Bereich

Die Lockerungen der letzten Wochen haben nicht zu einem Anstieg der Neuinfektionen in den Schulen geführt und aktuell sind die Infektionszahlen im Schulbereich stark rückläufig.

Der Erlass des TMBJS zur Möglichkeit der Befreiung von der Teilnahme am Präsenzunterricht vom 28. April 2022 tritt ebenfalls zum 27. Mai 2022 außer Kraft.

Präsenzunterricht hat für alle Schülerinnen und Schüler Vorrang.

Auch vulnerable Schülerinnen und Schüler unterliegen der Schulpflicht.

Die Möglichkeit einer Befreiung vom Präsenzunterricht in besonderen Härtefällen ist dem Ministerium zur Einzelfallentscheidung unverzüglich vorzulegen.

Dies gilt bis zum Beginn der Sommerferien.

Die freiwillige schulische Selbsttestung wird ab dem 27. Mai 2022 beendet.

Eine weitere Ausgabe bzw. Nutzung der Testmittel nach diesem Termin darf nur nach Freigabe des TMBJS erfolgen.